AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Serviceleistungen (Reparatur)
und den Verkauf durch Cosmophone Goslar, nachfolgend "Cosmophone" genannt.

Lieferungen und Leistungen von Cosmophone erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Cosmophone ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.



I. Verkaufsbedingungen

1. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Cosmophone

2. Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- und Materialmängel schadhaft, liefert Cosmophone nach Wahl des Käufers unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach (Nacherfüllung). Cosmophone kann jedoch bei Wahl der Neulieferung eine solche verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei wird Cosmophone im Sinne des Gesetzes den Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage berücksichtigen, ob auf die Nachlieferung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann. Der Käufer hat Cosmophone gegenüber schriftlich eine angemessene Frist zu setzen. Verstreicht die gesetzte Frist ergebnislos, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Das Recht auf Minderung, Wandlung und Schadensersatz kann auch ohne Fristsetzung geltend gemacht werden, wenn eine Nacherfüllung dem Käufer unzumutbar oder eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich ist.

2.1 Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.

2.2 Die Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche auf Ersatzteile ergeben sich aus den jeweiligen Herstellerbedingungen. Auf durchgeführte kostenpflichtige Reparaturen und auf die eingebauten Teile gewährt Cosmophone eine Garantie von 12 Monaten. Handelt es sich um eine Reparatur im Garantiefall, so gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers.

3.0 Widerrufsrecht

3.1 Dem Käufer steht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Widerrufsbelehrung bzw. der Ware beim Empfänger. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die angegebene Adresse der Firma Cosmophone. Der Kunde ist nach Absendung des Widerrufs zur Rücksendung auf Gefahr des Shopbetreibers verpflichtet. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
- bei Versteigerungen (Online-Auktionen)
- bei Lieferungen von Datenträgern, sofern diese entsiegelt sind. Bei Warenrücklieferungen muß die Ware in unbenutztem Zustand sein. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Der Warenwert der zurückgegebenen Ware wird entweder mit einer Neubestellung verrechnet oder erstattet. Versandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Hierzu erhält der Kunde nach Eingang des Widerrufes eine Paketmarke zugeschickt, mit der die Ware an die Firma Cosmophone zurückgeschickt werden kann. Unfreie Sendungen werden grundsätzlich nicht angenommen. Der Kaufvertrag wird nach der Rücksendung der Ware aufgelöst und wir zahlen bereits geleistete Zahlungen innerhalb 14 Tagen per Banküberweisung zurück. Kann der Kunde uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in schlechterem Zustand zurückgewähren, muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.



II. Servicebedingungen

1. Auftragserteilung und Leistungsumfang

1.1 Mit Eingang der Serviceanzeige bei Cosmophone wird Cosmophone mit der Erstellung eines Kostenvoranschlages für die Beseitigung des in der Serviceanzeige bezeichneten Fehlers beauftragt. Der Kostenvoranschlag, sofern dieser beantragt wurde, wird dem Kunden übersandt und von diesem bestätigt, sofern dieser eine Weiterführung des Auftrags und somit eine Reparatur des Gerätes wünscht. Sollte Cosmophone den Auftrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlags nicht annehmen, so wird Cosmophone den Kunden darüber umgehend informieren.

1.2 Hat der Kunde in der Serviceanzeige die Freigabe der Reparatur bis zu einem bestimmten Betrag erklärt, so ist Cosmophone berechtigt, die Reparatur auszuführen, ohne den Kostenvoranschlag dem Kunden zu übersenden, wenn sich bei der Erstellung des Kostenvoranschlags ergibt, dass der vom Kunden in der Serviceanzeige genannte Rahmen nicht überschritten wird.

1.3 Aufgrund der Qualitätsrichtlinien der Hersteller ist Cosmophone zur vollständigen Instandsetzung des zur Reparatur eingehenden Gerätes im Sinne der technischen Beschreibung verpflichtet.

1.4 Wird Cosmophone in Garantiefällen in Anspruch genommen und festgestellt, dass kein Garantieanspruch besteht, erteilt der Kunde automatisch den Auftrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlages.

1.5 Eine Garantiereparatur kann durch Cosmophone nur dann vorgenommen werden, soweit Cosmophone von dem Hersteller dazu legitimiert wurde (Zertifizierung). In diesen Fällen gelten die vom Hersteller festgelegten Garantiebedingungen.

1.6 Liegt Cosmophone keine Zertifizierung oder nur eine Teilzertifizierung des Herstellers vor, so muss Cosmophone das defekte Gerät an den Hersteller oder an dessen Vertragswerkstatt zur Durchführung der Reparatur weiterleiten. Handelt es sich dabei um ein Gerät, welches nicht über Cosmophone vertrieben wurde, ist Cosmophone berechtigt, eine Pauschale dem Kunden gegenüber geltend zu machen. Maßgebend ist die jeweils gültige Preisliste.

1.7 Die Annahme von Geräten, die an Cosmophone unfrei übersandt werden, kann von Cosmophone verweigert werden. Im Falle einer Annahme behält sich Cosmophone vor, die Kosten der unfreien Versendung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

2. Kostenvoranschlag

2.1 Der Kunde erteilt einen Auftrag gegenüber Cosmophone über die gewünschten Serviceleistungen und ggf. über die Erstellung eines Kostenvoranschlages.

2.2 Der Kostenvoranschlag wird erstellt, wenn:

- der Kunde dies wünscht
- das vom Kunden gesetzte Reparaturlimit überschritten wird
- der Kunde einen Auftrag über eine Garantiereparatur erteilt und der Techniker keinen Schaden feststellt, der nicht im Rahmen der Garantie abgewickelt wer den kann.

Aufgrund des Kostenvoranschlages ergeben sich drei Möglichkeiten für den Kunden:
- das Gerät wird zu dem genannten Betrag repariert
- das Gerät wird ohne Durchführung einer Reparatur gegen Berechnung der Prüfpauschale an den Kunden zurückgesandt
- das Gerät wird auf Wunsch des Kunden kostenfrei entsorgt

Die Prüfpauschale er gibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist entsprechend der im Zeitpunkt des Eingangs der Serviceanzeige bei Cosmophone gültigen Preisliste zu vergüten.

2.3 Der Kostenvoranschlag stellt ein Angebot zum Abschluss eines Reparaturvertrags entsprechend der im Kostenvoranschlag bezeichneten Leistungen dar. Dieses Angebot kann durch den Kunden durch schriftliche Bestätigung des Kostenvoranschlags innerhalb von 20 Tagen (Eingang bei Cosmophone), gerechnet ab dem Datum des Kostenvoranschlags, angenommen werden.

2.4 Der Kostenvoranschlag stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. Cosmophone übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags. Ergibt sich bei der Reparatur, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags ausführbar ist, so kann der Kunde den Vertrag aus diesem Grund kündigen. Ist eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags zu erwarten, so wird Cosmophone den Kunden davon unterrichten.

2.5 Cosmophone weist darauf hin, dass im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlags bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sind.

2.6 Geht der Kostenvoranschlag nicht innerhalb der unter 2.3 genannten Frist ausgefüllt und unterschrieben bei Cosmophone ein, so wird Cosmophone das Gerät unrepariert auf Kosten des Kunden an diesen zurücksenden.

3. Reparatur

Es werden ausschließlich Originalersatzteile des entsprechenden Herstellers verwendet.

4. Versand

4.1 Der Versand erfolgt per Nachnahme, sofern besondere Vereinbarungen nicht getroffen werden, in der Regel ab Sitz von Cosmophone. Alle Sendungen sind mit üblicher Verpackung versehen und durch Cosmophone mit einer Transportversicherung frei Anschrift des Kunden versichert.

4.2 Die Versendung durch den Kunden an Cosmophone erfolgt auf Gefahr des Kunden, die Versendung von Cosmophone an den Kunden erfolgt auf Gefahr von Cosmophone.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Zahlungen erfolgen bar, per EC-Karte oder gegen Vorkasse.

5.2 Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten Cosmophone gegenüber sofort fällig. Cosmophone ist dann berechtigt, ausstehende Reparaturen, Erstellung von Kostenvoranschlägen und Lieferung nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorkasse auszuführen.

6. Pfandrecht und unterlassene Abholung

6.1 Der Kunde bestellt Cosmophone an den im Zusammenhang mit der Serviceleistung übergebenen Gegenständen ein Pfandrecht zur Sicherung aller Forderungen aus diesem Vertrag. Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nicht ein, nimmt dieses nicht ab oder kann dieses ihm nicht zugestellt werden, so wird Cosmophone den Kunden schriftlich auffordern, das Gerät innerhalb eines Monats bei ihr abzuholen oder nach Wahl des Kunden nochmals kostenpflichtig an ihn zu übersenden. Holt der Kunde nach dieser Aufforderung das Gerät nicht binnen eines Monats ab oder führt auch der zweite Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, so wird Cosmophone den Verkauf des Gerätes dem Kunden androhen und dabei den Geldbetrag bezeichnen, wegen dem der Verkauf stattfinden soll.

6.2 Wird der Reparaturgegenstand nach Ablauf eines Monats nach der Androhung nicht abgeholt, so ist Cosmophone nicht zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet. Nach Ablauf dieser Frist ist Cosmophone zur Deckung der Forderung zu einer Verwertung berechtigt. Cosmophone ist auch berechtigt, das Gerät im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern; ein etwaiger Mehrerlös steht dem Kunden zu.

6.3 Das Recht zum freihändigen Verkauf besteht auch dann, wenn die entsprechend diesem Paragraphen von Cosmophone zu machenden Mitteilungen dem Kunden an die in der Serviceanzeige enthaltenen Adresse nicht zugestellt werden können und der Kunde entgegen der Bestimmung unter III 4 Cosmophone über eine Veränderung seiner Adresse nicht informiert hat.



III. Sonstige Bedingungen

1. Höhere Gewalt
Wird Cosmophone an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch unvorhergesehene Ereignisse gehindert, die Cosmophone oder ihren Zulieferanten betreffen und die Cosmophone auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, verzögert sich die Liefer- und Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Der Kunde kann sich vom Vertrag lösen, wenn ihm wegen der Verzögerung ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Als von Cosmophone nicht zu vertretende Behinderung im Sinne dieses Absatzes gelten auch Streiks oder Aussperrungen.

2. Haftung

Cosmophone haftet

a) für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen unerlaubten Handlung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten von Cosmophone oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Cosmophone beruhen
b) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch mit der Maßgabe, dass die Haftung, sofern nicht einer der vorgenannten Fälle gegeben ist, auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens auf maximal € 5.000,00 begrenzt ist. Die gesetzliche Haftung bei Körper- und Personenschäden, bei Übernahme einer Garantie (z.B. Eigenschaftszusicherung) oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Jegliche Haftung für den Verlust, kundenspezifischer Daten wird ausgeschlossen.

3. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Übertragbarkeit

3.1 Gegen Forderungen von Cosmophone kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

3.2 Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Cosmophone an Dritte abtreten.

4. Speicherung personenbezogener Daten, Änderung der Adresse des Kunden

4.1 Cosmophone speichert die auf dem Auftragsformular enthaltenen personenbezogenen Kundendaten, sowie die Änderungen der Kundendaten.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Änderungen seiner Anschrift Cosmophone unverzüglich mitzuteilen.

4.3 Cosmophone speichert keine Kundendaten, welche sich in Mobiltelefonen befinden.

5. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen über Verkauf, Lieferung und Leistung ist Goslar. Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

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